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Seminar zum Betrug (§ 263 StGB) und den Sportkorruptionsdelikten (§§ 265c-265e StGB) (SP 7)

10.5722

Dozenten

Beschreibung

Das Seminar soll in der zweiten Januarhälfte oder im Februar 2025 als Blockveranstaltung durchgeführt werden (Freitag/Samstag). Zudem sind zwei einführende Termine schon früher im Semester geplant (Wie schreibe ich eine Seminararbeit? Wie halte ich einen Seminarvortrag?). Interessenten werden gebeten, ab sofort ihren Themenwunsch per E-Mail unter ls-krack@uni-osnabrueck.de unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer sowie der Semesterzahl (des Wintersemesters) anzumelden. Die Teilnahme ist ab dem 5. Fachsemester möglich.

Vorbesprechung:

Die Vorbesprechung findet als Videokonferenz über Stud.IP am Montag, 29. Juli 2024, um 17:15 Uhr statt. Genauere Informationen erhalten Sie rechtzeitig.

Themen:
1. Kann eine Sportwette nach Bestechung des Schiedsrichters über § 263 StGB erfasst werden?
2. Strafwürdig oder nicht – kann die Rechtsgutskonzeption der §§ 265c, 265d StGB überzeugen?
3. Was ist Sport i.S.v. § 265c StGB?
4. Der Sportwettbezug in § 265c StGB – wie ist er zu verstehen?
5. Welcher Sport ist Berufssport i.S.v. § 265d StGB?
6. Wann ist ein Vermögensverlust oder ein Vorteil „ großen Ausmaßes“ i.S.v. §§ 263 III S. 2 Nr. 2. Alt. 1, 265e S. 2 Nr. 1)?
7. Der Versuchsbeginn beim Betrug
8. Kann eine zweifelbehaftete Vorstellung des Opfers im Rahmen des Betrugs als Irrtum erfasst werden?
9. Die Strafbarkeit des unechten Erfüllungsbetrugs (Konstellation des Zellwollhosenfalls)
10. Die Zweckverfehlungslehre – ist ein Spendenbetrug strafbar?

Weitere Angaben

Ort: nicht angegeben
Zeiten:
Erster Termin:
Veranstaltungsart: Seminar (Offizielle Lehrveranstaltungen)

Studienbereiche

  • Rechtswissenschaft > Strafrecht